Unsere Kanzlei berät seit über 10 Jahren ausschließlich Zahnärzte, Ärzte und Krankenhäuser und weiß daher um die medizinrechtlichen Besonderheiten, die auch im Rahmen von arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu beachten sind. Beispielsweise kann der Behandlungsfehler eines Chefarztes einen Kündigungsgrund rechtfertigen. Die Anzahl der Ärzte und Zahnärzte sind im niedergelassenen Bereich gesetzlich beschränkt. Und vor allem bedarf das Personalmanagement in Zeiten akuten Ärztemangels besonderer Beachtung. Eben diese Besonderheiten stellen Ärzte, Zahnärzte sowie Kliniken und Klinikleiter wie deren Arbeitnehmer gleichsam vor tägliche Herausforderungen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit, gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer täglichen praktischen wie auch strategischen Personalarbeit. Hierzu gehören insbesondere die Themenbereiche:
- Arbeitsverträge
- erfolgsbezogene Vergütungssysteme
- Abmahnung und Kündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- und vieles mehr.
Wenn Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, rufen Sie uns an. Bundesweit unter