Arbeitsrecht für Ärzte



Unsere Kanzlei berät seit über 10 Jahren ausschließlich Zahnärzte, Ärzte und Krankenhäuser und weiß daher um die medizinrechtlichen Besonderheiten, die auch im Rahmen von arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu beachten sind. Beispielsweise kann der Behandlungsfehler eines Chefarztes einen Kündigungsgrund rechtfertigen. Die Anzahl der Ärzte und Zahnärzte sind im niedergelassenen Bereich gesetzlich beschränkt. Und vor allem bedarf das Personalmanagement in Zeiten akuten Ärztemangels besonderer Beachtung. Eben diese Besonderheiten stellen Ärzte, Zahnärzte sowie Kliniken und Klinikleiter wie deren Arbeitnehmer gleichsam vor tägliche Herausforderungen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit, gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer täglichen praktischen wie auch strategischen Personalarbeit. Hierzu gehören insbesondere die Themenbereiche:

- Arbeitsverträge
- erfolgsbezogene Vergütungssysteme
- Abmahnung und Kündigung
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- und vieles mehr.

Wenn Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, rufen Sie uns an. Bundesweit unter

Sie sind Arbeitgeber

Wie ist der Chefarztvertrag zu gestalten? Wann darf der Chefarzt IGeL-Leistungen selbst abrechnen? Wieviel Zahnärzte darf ein Vertragszahnarzt anstellen? Wie können erfolgsbezogene Vergütungsmodelle in den Praxisablauf integriert werden? Wenn Sie sich mit solchen oder ähnlichen Fragestellungen beschäftigen, unterstützen wir Sie gerne.

Sie sind Arbeitnehmer

Worauf sollten Sie achten bei Abschluss eines Arbeitsvertrages? Welche Vergütung ist angemessen und durchsetzbar? Wie ist die Honorarumsatzbeteiligung im Vertrag zu fixieren? Kündigung und was nun? In diesen und ähnlichen Fragestellungen sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Sprechstunde am Sonntag?

Und wie ist das mit dem Arbeitszeitgesetz?